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Weiterer Kino.to-Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt

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von Sebastian Jäger, 22. Dezember 2011 15:15 Uhr

Im Falle des Kino.to-Verfahrens wurde nun ein weiterer Mitarbeiter zu Haft verurteilt. Dieser bekam mit drei Jahren und fünf Monaten die bisher höchste Strafe in dem Fall, wobei das Amtsgericht Leipzig der Überzeugung ist, dass der 47-Jährige die Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben habe.

Screenshot zu: Weiterer Kino.to-Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteiltMittlerweile sind mehrere ehemalige Kino.to-Mitarbeiter verurteilt wordenWie es heißt, habe er das Geschäftsmodell von Kino.to von Anfang an mitentwickelt. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", wird der Vorsitzende Richter zitiert. Beim Streamen von Inhalten nämlich würde eine Vertreibung und Vervielfältigung stattfinden.

Auf dem Filehoster des Verurteilten sollen 10.754 Filme gespeichert worden sein und er habe seit 2008 mehr als 630.000 Euro mit Werbung und Provisionen für Abofallen eingenommen. DIe Hälfte davon seien als Gewinn geblieben.

Die erste Anklage wurde Ende Oktober erhoben, Anfang Dezember dann wurde ein Webdesigner wegen gewerbsmäßiger Urhbererrechtsverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Einer der Administratoren hingegen muss für drei Jahre ins Gefängnis und ein Uploader kam sogar mit einer Bewährungsstrafe davon.

Kommentare 13
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MalcowMalcow23.12.2011 11:28
Gott sei Dank haben sie endlich diese massenmordenen Uploader und Webdesigner hinter Gittern gebracht. Jetzt kann ich meine Kinder wieder beruhigt auf der Straße spielen lassen.
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IcesaacIcesaac23.12.2011 01:39
Kousaka Kirino schrieb:
Ich gehe ohne Survival-Kenntnisse auch nicht im Death Valley spatzieren.


Stimmt. Das sollte eher dem `Undertaker` überlassen werden.xD
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FirderisFirderis23.12.2011 01:20
Was ihr nun auf den Abofallen alleine rumreitet ist mir nicht ganz klar. Da geht es auch um diverse Urheberschutzverletzungen und damit gefährdete Arbeitsplätze. Man mag gegenüber den betreffenden Firmen eine ganz eigene Einstellung haben, aber es sind nicht die Abofallen alleine, welche wohl die Höhe des Urteils ausgemacht haben.

Nochmals: Mehr Geschädigte (in welcher Form auch immer) = höheres Strafmass

Einen Mord, der nochmals "höher" zu werten ist, kann man hier gar nicht als direkten Vergleich heranziehen. Der Vergleich Gewaltverbrechen gegenüber Vermögensdelikt ist eh absurd, da beim Gewaltverbrechen noch viel mehr das Umfeld des Täters und die Tatumstände eine Rolle im Strafmass bilden, während es bei Vermögensdelikten mehr auf die Masse der Geschädigten ankommt, die Stellung des Täters und die Möglichkeit der Tat.

Aber ich entferne mich wieder aus dem Thread. Ich habe Kino.to nie genutzt und ich wäre auch nie auf die Idee gekommen. Die einzigen Copyright-Verletzungen meinerseits sind selbst erstellte YouTube-Videos mit der Musik anderer Künstler.
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ICHnichtDUICHnichtDU23.12.2011 00:16
Wenn es hier um die Summe der Geschädigten geht und man hier ansetzt, sollte man Mörder dann nicht künftig freisprechen, wenn es doch eh nur einen erwischt hat?

So am Rande: Ich bin selten der Meinung von Kousaka Kirino, stimme ihr hier aber völlig zu: Wer auf Abofallen reinfällt, hat es meistens nicht besser verdient.

Man surft auch nicht ohne Virenschutz im Internet - oder aber hat keine Ahnung. Aber so ist es eben in der heutigen Zeit. Warum die Dinge hinterfragen? Einfach hinnehmen und bloß nicht zu viel Energie darauf verwenden, sich auch ernsthaft über Hintergründe zu informieren. Ist ja auch höchst kompliziert. Wer auf Abofallen reinfällt, lässt sich auch ´nen Vertrag an der Haustür aufschwatzen, billiges Geschirr auf ´ner Kaffeefahrt unterjubeln und was es sonst noch so gibt.

Dabei sollten wir es im 21. Jahrhundert doch viel besser wissen. An jeder Ecke stehen Menschen, die eine Unterschrift wollen, oder im Netz unsere Daten. Wer sich nicht schützt, trägt in jedem Fall eine Mitschuld. Man hatte die Wahl. Das Gewaltopfer hatte diese Wahl übrigens nicht.
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FirderisFirderis22.12.2011 22:32
Ihr versteht meine Grundaussage ungenügend:

Bei Kino.to sind es mehr Geschädigte wie bei einem "normalen" Gewaltdelikt. Und die Summe der Geschädigten macht oftmals das Strafmass aus.
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Kousaka Kirino22.12.2011 22:17
Kayumi Wasabi schrieb:
Nein, das ist in der breiten Öffentlichkeit immer noch kaum ein Thema, trotz mehrfacher medialer Aufbereitung.


Eben, mehrfache mediale Aufbereitung wie du so schön sagst.
Sollte man sich nicht über das informieren was man tut? Wer ohne Ahnung im Internet umherschwirrt ist meiner Meinung nach selbst Schuld. Ich gehe ohne Survival-Kenntnisse auch nicht im Death Valley spatzieren.
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Kayumi Wasabi22.12.2011 21:42
Kousaka Kirino schrieb:
Zumal Leute die auf Abofallen reinfallen nun wirklich nichtmehr zu helfen ist...wielang ist das im
Zumal Leute die auf Abofallen reinfallen nun wirklich nichtmehr zu helfen ist...wielang ist das im Gespräch? Seit 10 Jahren?


Nein, das ist in der breiten Öffentlichkeit immer noch kaum ein Thema, trotz mehrfacher medialer Aufbereitung.

Ich war mir schon sicher, dass hier wieder die ganzen Gutmenschen mit ihren Vergewaltigungsvergleichen ankommen. "Kümmert euch mal um richtige Verbrechen!!1".

Bei solchen Aussagen kann man froh sein, dass die meisten dann nur an ihrem Stammtisch eine tragende Rolle haben und draußen keinerlei Entscheidungsgewalt.
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Kousaka Kirino22.12.2011 19:52
JaquesDeMolay schrieb:
@Firderis:

Du glaubst doch nicht wirklich, dass "Abofallen-Werbung" auch nur im Ansatz
@Firderis:

Du glaubst doch nicht wirklich, dass "Abofallen-Werbung" auch nur im Ansatz berücksichtigt wurde... Es wird evtl. noch als Berechtigung herangezogen, das wars aber auch.

Zumal Leute die auf Abofallen reinfallen nun wirklich nichtmehr zu helfen ist...wielang ist das im Gespräch? Seit 10 Jahren?
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JaquesDeMolayJaquesDeMolay22.12.2011 18:48
@Firderis:

Du glaubst doch nicht wirklich, dass "Abofallen-Werbung" auch nur im Ansatz berücksichtigt wurde... Es wird evtl. noch als Berechtigung herangezogen, das wars aber auch.
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FirderisFirderis22.12.2011 17:59
Ihr vergesst in euren Kommentaren aber das Schadenspotential. Natürlich kann man verschiedene Leben nicht 1:1 gegeneinander bewerten. So aber einer Einzelperson, durch eine Gewalttat beispielsweise, Schaden zugefügt wird, ist die Wirkung (und damit das Strafmass), nicht das selbe wie es bei mehreren Opfern der Fall ist.

Bei kino.to gab es anscheinend Abo-Fallen. Und davon war wohl nicht nur eine Person betroffen. Ebenso war durch den Einnahmeausfall der Originalrechte-Inhaber Arbeitsplätze bedroht, in der Theorie. Also noch mehr Opfer.
Zuletzt editiert am 22.12.2011 18:03
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ICHnichtDUICHnichtDU22.12.2011 16:35
Wie wahr, wie wahr ... . Ich schüttel nur noch regelmäßig den Kopf. 3,5 Jahre hierfür. Ein paar Leute die ausgetickt sind und einen Menschen ins Koma geprügelt haben, haben zwischen 4 und 6 Jahren bekommen. Trauriges Rechtssystem in diesem Land. Aber was zählt schon ein Menschenleben? Vor deutschen Gerichten scheinbar herzlich wenig.
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Axo22.12.2011 16:00
Also keine Frage das die Betreiber bestraft gehören aber 3,5 Jahre??? Für mich eine Bankrott Erklärung unseres Justizsystems. Ein Typ der seine eigene Tochter 20 jahre einsperrt , vergewaltigt und mit ihr 2 Kinder zeugt geht für 2 Jahre in den Knast und hier werden übertriebene 3,5 Jahre verhängt weil die Contentmafia dahinter steht und Druck ausübt. Wahrscheinlich währe denen am liebsten wenn Streamingseiten Inhaber die Todesstrafe bekommen würden.
Bin der Meinung das die Betreiber saftige Geldstrafen bekommen sollten aber diese Strafe steht in keiner Relation zu anderen Vergehen für die man 3,5 Jahre bekommt.
Vorallem hat die ganze Aktion 0 gebracht, sie haben zwar Kino.to gekillt aber innerhalb kürzester Zeit haben sich 3-4 neue Seiten die User von kino.to gekrallt und versorgen sie jetzt mit ihren Lieblingssereien und Filmen.
Wo bleiben die legalen Alternativen??? Mit so einer legalen Plattform könnte man millionen verdienen und Seiten wie Kino.to würden dann ganz von alleine verschwinden.
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Kousaka Kirino22.12.2011 15:31
Ach wenn die Justiz doch mal sinnvolle Dinge erledigen würde. Wie richtige Kriminelle verurteilen....naja immer die alte Sache...

Straftat am Kapital > Straftat am Mensch
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