Die CDU will offenbar noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorstellen, der den sogenannten Three-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen offenbar sehr ähnlich ist. Dies kündigte Siegfried Kauder (CDU) vor Mitgliedern der Verwertungsgesellschaft GVL an. Das bereits in anderen Ländern angewandte Konzept sieht vor, dass bei einer Urheberrechtsverletzung durch einen Nutzer dessen Provider ihm zunächst bis zu zwei Warnungen schickt und bei einem dritten Verstoß den Zugang zum Internet kappt.
Statt auf Abmahnungen zu setzen, sollen dann auf Hinweis des Rechteinhaber die Provider dafür sorgen, dass die auffälligen Nutzer verwarnt werden. Sollte nach zweimaliger Warnung erneut ein Verstoß festgestellt werden, so soll laut Kauder auch in Deutschland eine temporäre Sperrung des Anschlusses erfolgen. Welcher Zeitraum das sein könnte, nannte er nicht, jedoch sei eine Sperrung von wenigen Wochen seiner Meinung nach verfassungsgemäß. Der Einwurf, dass die Sperrung zum Beispiel einer ganzen Familie unverhältnismäßig sei, weil die Kinder illegale Inhalte herunterladen würden, sieht Kauder gelassen. Gegenüber einer Abmahnung im vierstelligen Bereich sei das dennoch der bessere Weg.
Für Kauder sei diese abgestufte Erwiderung besser, als wenn mit Abmahnungen und dem Strafrecht von Seiten der Rechteinhaber argumentiert würde. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf aussieht, denn die bisherigen Informationen deuten an, dass hier Provider im Namen der Rechteinhaber Sanktionen aussprechen würden. Ebenso unklar ist, ob so ein Modell tatsächlich vor weiteren Ansprüche schützen würde. Die bisherige Abmahnung dient theoretisch vor allem dazu ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist aber auch eine Einnahmequelle für die ausstellenden Anwälte und den Rechteinhaber. Die CDU will laut Kauder in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen.
Entsprechende Gesetze sind in Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Südkorea bereits in Kraft. Insbesondere ein Neuseeland wurde das Gesetz durch Lobbying und Finanzmittel aus den USA beeinflusst, wie aus von Wikileaks veröffentlichen US-Depeschen hervorging. Siegfried Kauder sprach zudem den Entwurf nicht nur als erstes vor Industrievertretern an, die die Ankündigung befürworten. Er ist auch Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V (BDMV), die sich auch selbst als Interessenvertretung in Politik und Medien sieht.
Kritik an der Ankündigung kam unter anderem vom Koalitionspartner FDP. Das von der FDP geführte Bundesjustizministerium widersprach Kauder und nannte das Vorheben verfassungsrechtlich bedenklich. Auch Bundestagsabgeordnete der FDP, dass dieses Gesetz keine Mehrheit finden würde und mit der FDP nicht zu machen sei. Zumal im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung auch ein solches Three-Strikes-Modell ausgeschlossen wird. Auch die SPD und die Grünen nannten das Vorhaben unrealistisch oder indiskutabel. Die Digitale Gesellschaft e.V. nannte das Vorhaben eine "gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung".
Auch in der CDU gibt es Gegenstimmen. So sagte Bundestagsabgeordneter Peter Tauber, er höre von diesem Vorhaben zum ersten Mal und halte den Vorstoß potentiell schädlich für das "netzpolitische Profil der Union". Siegfried Kauder selbst meinte, er habe mit seinen Äußerungen "ein bisschen provozieren" wollen. Fraglich ist dann allerdings, wie der Gesetzentwurf dann am Ende aussehen wird und was nur persönliche Ansicht von Kauder und welche der CDU. Zudem sind die Aussagen zur Verfassungsmäßigkeit offenbar nicht auf harten Fakten gegründet. Als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages scheint dies zumindest bedenklich.
Wie ernst gemeint der Vorstoß tatsächlich ist, wird sich zeigen müssen. Denn eigentlich soll das Urheberrecht im sogenannten "dritten Korb" umfassender neu geregelt werden, der erwartete Entwurf dazu aus dem Justizministerium blieb aber bisher aus. Dass ein einzelnes Element daraus entnommen wird und als Entwurf vorgelegt wird, obwohl es keine Chance auf Umsetzung hat, erscheint erstaunlich. So wird spekuliert, dass hier am Ende der FDP entgegengekommen wird, um an anderer Stelle dem Koalitionspartner eigene Zugeständnisse abzuverlangen.
Das von den Verlegern befürwortete und von Angela Merkel auch unlängst versprochene Leistungsschutzrecht wäre ein solcher Fall. Dieses Verwertungsrecht läuft am Ende darauf hinaus, dass die Verlage Geld von Google und anderen bekommen möchten, wenn sie in kommerziellen Angeboten verlinkt werden.
Egal welche Taktiken oder Absichten hinter den Überlegungen stehen, klar ist zumindest, dass speziell die CDU derzeit wohl großes Interesse an einem Unternehmer-freundlichen Urheber- und Verwertungsrecht hat. Die umstrittenen Elemente aus dem dritten Korb der Urheberrechtsreform herauszulösen und einzeln zu verhandeln, würde eher mehr umstrittene Vorhaben zur Durchsetzung verhelfen. Ansonsten liefe man auch Gefahr, dass das ganze Paket abgelehnt würde.



















--- Da habe ich ja gar keine Hemmungen. Ich führe das hier nun nicht aus - aber als kleiner Denkanstoss : Du verwendest eine Sig aus einem freiem Pool - gibst aber die Quelle nicht an = Urheberrechtsverletzung. Den rest könnt ihr euch nun zusammenreimen.
Heida das wird wird ein Spass mit lockeren 200-300 Seiten.
die abgabe ist minimal ich weiß nicht was du für horrende summen hälst aber lüg doch keinen scheiß zusammen, das sind 1cent pro CD und vielleich 50 cent bei einem brenner, das tut dir nicht weh und das geld geht direkt an den künstler, ja tatsächlich das geld geht nr an musiker bzw. komponisten und nicht an irgendwen anderes.
außerdem ist das mit den privatkopien nicht so wie du schreibst dieser exkurs würde den rahmen hier aber sprengen.
1) Sind es gerade die Indis die von aktuellen Verhalten der Plattenlabels groß profitieren können. Vorbild hier die Spieleindustrie, wo viele große Labels mittlerweile auf der ein oder anderen Boykottliste vieler User stehen. Das Geld das hier eingespart wird, fließt nur all zu breitwillig in die Produkte kleiner Indi Labels. Kein Wunder blüht der Markt aktuell dermaßen auf und genau das gleiche kann man auch in der Musikindustrie machen. Nicht Teil der Industrie zu sein, wird zunehmend ein Wettbewerbsvorteil, diesen gilt es nur noch richtig ab zu schöpfen.
2) Sind für CD/DVD/Bluray Rohlinge ca. 8 Cent pro Stunde fällig. Es ist der Weigerung einiger Anbieter (i.e. Amazon) zu danken, dass Rohlinge dennoch nur rund 4 Cent kosten. Wer sich an die Abgabe halten muss, ist 3-6 mal so teuer und nicht konkurenzfähig.
Für Brenner sind nochmal 9,20 € fällig, bei Brennerpreisen ab 20 € auch schon 50% der Kosten.
Einen besonderen Clou hat man aber in Österreich mit der größenabhängigen Festplattenabgabe gelandet. Wenn die Festplattengrößen wie erwartet sich weiterhin fast jährlich verdoppeln, werden Festplatten in Österreich in einigen Jahren unerschwinglich sein. Allein auf 600 GB fallen bereits 40 € an und verdoppelt den Preis nahezu. Hier mein aufrichtiger Dank an HP, die dagegen schon 2 mal Klage eingereicht haben und bisher auf einem ganz guten Weg sind, diesen Unsinn auch zu kippen. Welcher Österreichische Händler wäre auch noch in der Lage konkurenzfähige Festplatten anzubieten, wenn sie aus dem EU Raum 100-1000x% billiger sind?
Grundsätzlich sind die Konsumenten absolut Bereit für Inhalte auch zu zahlen, wie auch Seiten wie K*n*.to deutlich gezeigt haben. Nur sich ständig beschimpfen, bemuttern, verbieten und einschränken zu lassen, das haben sie halt einfach langsam satt. Und entweder die Industrie passt sich diesem Markt an und holt sich seine Anteile zurück, oder andere Anbieter werden ihnen das Wasser unter den Planken weggraben.
Und von mir gibts dafür nicht eine einzelne Träne...
Mit einer Regelung, die im Ergebnis dazu führt, dass das Saugen tatsächlich unterlassen wird, verdient die Industrie jedoch kein Geld. Denn davon auszugehen, dass jeder das auch kauft, was er sonst gesaugt hätte, ist ein Irrglaube. Das passiert nicht. Aber die Industrie scheint mir das nicht zu sehen.
Ich werde mit Schadenfreude zur Kenntnis nehmen, dass sich die Contentindustrie mit dieser Regelung selber ins Bein schießt.
Gruß Missy
die abgabe ist minimal ich weiß nicht was du für horrende summen hälst aber lüg doch keinen scheiß zusammen, das sind 1cent pro CD und vielleich 50 cent bei einem brenner, das tut dir nicht weh und das geld geht direkt an den künstler, ja tatsächlich das geld geht nr an musiker bzw. komponisten und nicht an irgendwen anderes.
außerdem ist das mit den privatkopien nicht so wie du schreibst dieser exkurs würde den rahmen hier aber sprengen.
Die Industrie hat den Künstler schon lange kaputt gemacht!
Diese Industrie lebt doch nur noch, weil sie immer wieder die Politker schmieren damit die Fristen für Verwertungsrechte verlängert werden (aktuell 70 bis 90 Jahre nach dem Tod des Künstlers!). Dies nur damit sie noch mehr Profit abgreifen können - ist ja Leichenschändung *fg*
Zum Wohle dieser Industrie bin ich gezwungen auf jeden Datenträger, jede Festplatte jeden PC horrende Angaben zu zahlen (ursprünglich zur Vergütung von Privatkopien), leider steht heute im Gesetz, dass ich keine Privatkopie mehr anfertigen darf - die Abgaben zahle ich aber noch immer...
Es wird Zeit, dass diese Organisationen und die gekauften "Politker" aufhören den Bürger abzuzocken und zu kriminalisieren!
wenn der pöse bürger pöses tut, dann bekommt er pc verbot.
Sexualstraftäter bekommen dann 3 Wochen Hausarrest dazu.
Als verantwortungsvoller Bürger kann man keine Partei ruhigen Gewissens wählen.
Mehr als sinnloser Unfug. Ich zB beziehe Internet bei 3 verschiedenen Providern...
/signed bis zum Gehtnichtmehr
Die Abmahnungen, so scheiße sie sind, dienen dazu den vermeidlichen Rechtsbrecher eines besseren zu belehren, damit er sein Fehlverhalten einstellt. Sollte er dies nicht tun, so würde der normale Rechtsweg begangen, sprich: Klage. Mit einer Klage würde man für klare Verhältnisse sorgen und es wäre eindeutig, ob ein Rechtsbruch vorlag oder nicht. Aber erst dann, nicht einen Moment früher. Wenn der vermeidliche Rechtsbrecher die übliche Unterlassungserklärung unterschriebt, besiegelt er damit einen rechtsgültigen Vertrag.
Nicht perfekt, aber im Prinzip ausreichend.
Wenn nun aber die Provider nun alleine für den vermeidlichen Rechtsbruch (welcher ja erst vor Gericht eindeutig geklärt werden kann) schon Strafen verhängt, dann ist das Unrecht! Sofern nicht Vertraglich festgelegt, kann der Provider keine Strafen aussprechen. DAFÜR gibt es Gerichte! Vor einem Gericht wird Recht gesprochen und nicht von einem Provider, einen Lobbyisten oder sonst einer Privatperson oder Vereinigung.
Frage: nach wievielen vom BVerfG kassierten Gesetzen gilt eine Regierung eigentlich als verfassungsfeindliche Gruppierung?
Köstlich^^
Auch wenn Herr Kauder dazu niemals Stellung beziehen wird. Darf man sein Geschreibsle in diesem Fall als KauderWELSCH abtun? I think so.^^
Wenn man schon das Internet nicht kontrollieren kann, so kontrolliert man den Zugang...
man man wie ich dieses ewige spiel hasse...
Gut, im Grunde hat Nikome ja recht, aber unabhängig von den Piraten würde sowie nie wieder schwarz,geld,rot,grün wählen. Was die in den letzten 12 Jahren für Mist verzapft haben, geht sowieso auf keine Kuhhaut mehr.
Ich hab gestern auf an anderer Stelle gelesen, daß der Kauder wohl Vorsitzender irgendeines Musik-, Verlag- Dingsbumsverbandes ist. Von daher ist doch klar woher der Wind weht.
Bald kommt dann der nächste Bundestagabgeordnetete, der vielleicht noch was mit Heckler & Koch oder Kraus Maffei zu tun hat, und fordert, das Deutschland zugunsten der Wirtschaft mal wieder einen Krieg führt.
Da sieht man doch wie rückständig die sind.
Im übrigen bin ich dafür, dass Politiker deren Mundwerk sich nach dem Lobbying oder der Einflussnahme der "Partner" über den großen Teich richtet, nicht nach dem Lobbyinggesetz erst verfolgt werden sollten, sondern in einem einfachen 1 Stricke Out verfahren, beim ersten Verstoß auf dem Marktplatz in Berlin ausgestellt werden und dort 1 Woche lang mit faulem Obst beworfen werden können.
Parteiausschluss und Arbeitsverbot als Volksvertreter verstehen sich da von selbst.
Tjo, jeder Geier muss irgendwie an seine Knochen kommen. Aber das so offensichtlich zu machen ist einfach ekelhaft.^^
Im übrigen bin ich dafür, dass Politiker deren Mundwerk sich nach dem Lobbying oder der Einflussnahme der "Partner" über den großen Teich richtet, nicht nach dem Lobbyinggesetz erst verfolgt werden sollten, sondern in einem einfachen 1 Stricke Out verfahren, beim ersten Verstoß auf dem Marktplatz in Berlin ausgestellt werden und dort 1 Woche lang mit faulem Obst beworfen werden können.
Parteiausschluss und Arbeitsverbot als Volksvertreter verstehen sich da von selbst.