Olniggs Glosse – Kolumne

NEULA

21
16. Februar 2012 12:00 Uhr

Wer heute schon den Spielemessen des neuen Jahres entgegenfiebert, dem sei gesagt, dass dieserart Ausstellungen nicht immer nur Anlass zur Präsentation neuester Software sind. Wie gut unterrichtete Kreise unter der Hand munkeln, ist dieses Jahr noch eine weit größere Sensation zu erwarten. Das bisher Undenkbare wird geschehen. Ubisoft will komplett neue Nutzungsbedingungen veröffentlichen!

Angesichts der jüngsten Ereignisse, im Rahmen eines völlig missglückten Serverumzugs und einer daraus resultierenden Unspielbarkeit diverser Produkte, will Ubisoft jetzt alles anders und einen auf Schlecker 2.0 machen. Waren bislang Ubisofts Nutzungsbedingungen eher ein Fall für den Proktologen, so hat sich ein Komitee aus Rechtsanwälten und Germanisten an deren Überarbeitung gemacht. Herausgekommen ist ein wesentlich verständlicheres Vertragswerk, das dem Kunden offen und ehrlich gegenübertritt. In der Sache ändert sich zwar nichts, aber dafür weiß jetzt auch jeder Nichtjurist genau, woran er ist.

Auszüge aus den neuen fair formulierten Ubisoft-Nutzungsbedingungen

2.1 Registrierung

Um die Software verwenden zu können, müssen Sie sich registrieren und einen Account erstellen. Dieser ist unkündbar. Sie erteilen uns weiterhin eine umfassende Dateneinzugsermächtigung. Anders als der Account kann diese Ermächtigung jederzeit widerrufen werden. Hierfür muss lediglich eine dritte Person Ihren amtlich beglaubigten Totenschein bei uns vorlegen.

2.2 Haftungsausschluss

Sie verwenden unsere Software auf eigenes Risiko. Sollte unsere Software dazu beitragen, dass bei Ihrer Festplatte oder Ihrem Geist ein dauerhafter Schaden verbleibt, so fällt die weitere Verantwortung in die Hände einer von Ihnen vorher abzuschließenden Haftpflicht- oder Pflegeversicherung. Ein solcher Vorfall berechtigt Sie trotzdem nicht, das unter 2.1 zugestandene Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen.

3.1 Serververfügbarkeit

Ubisoft garantiert seinen Kunden eine 24-stündige Verfügbarkeit aller Login-, Account- und Spieleserver. Nach Ablauf dieser 24 Stunden kann Ubisoft bei Ereignissen höherer oder eigener Gewalt von dieser Verfügbarkeitsverpflichtung temporär oder gänzlich zurücktreten.

Insbesondere gilt hier, dass selbst Offline-Spiel offline ist, wenn

a) die Serverräume gewartet und geweißelt werden.

b) Ubisofts Traffic-Kosten gegenüber seinem Provider zu spielintensiven Zeiten wie Ostern oder Weihnachten ein fünfstelliges Geldmaß überschreiten.

c) Ubisoft Werksferien macht.

d) Putzkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich oder vorsätzlich Kabel aus irgendwelchen Dosen ziehen.

e) der Dienstschluss um 17 Uhr eingetreten ist (bei Biergartenwetter um 15 Uhr).

4.2 Ubisoft gewährte Rechte

Sie räumen Ubisoft das unwiderrufliche, weltweite, exklusive, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein, jegliche von Ihnen freiwillig oder unfreiwillig überlassene Informationen in unserem Hause, bei unseren Vertragspartnern, im Internet oder in diesem Universum zu verwenden, zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übersetzen, zu verändern, zu verfälschen oder zur Erpressung weiterzuverwenden.

weiter zu Seite 2: Rechteabnipplung
Inhalt
  • 12.1 Registrierung
  • 2Rechteabnipplung
Kommentare 21
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Resse18.02.2012 10:46
Ubisoft........gibts die etwa noch?

Sorry, aber ich habe ab Release von AC2 aufgehört Produkte von denen zu kaufen. Gibts tatsächlich noch Leute aus den bildungsfernen Schichten, die Produkte dieser Firma kaufen?
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auch Gastauch Gast17.02.2012 12:31
Klonbert schrieb:
Nicht nur dort Sir Peter^^, auch in AoC war das ein running Gag zwecks Putzfrau übers Kabel gestolpert etc. ;)


Und die offizielle Begründung beim Publisher hieß dann: "Offensichtlich hat da jemand das W-Lankabel ausgestöpselt." -.-
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KlonbertKlonbert17.02.2012 10:11
Sir-Peter schrieb:
"d) Putzkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich oder vorsätzlich Kabel aus irgendwelchen
"d) Putzkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich oder vorsätzlich Kabel aus irgendwelchen Dosen ziehen."
das kenn ich noch aus den foren von UO und T4C(The 4th Coming) ;) klasse wie immer Olnigg


Nicht nur dort Sir Peter^^, auch in AoC war das ein running Gag zwecks Putzfrau übers Kabel gestolpert etc. ;)
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PSYMANPSYMAN17.02.2012 10:06
i-wie gefällt mir garnicht wohin das langsam alles geht... aber was kann man dagegen tun ? seinen alten snes entstauben ?
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VigarLunarisVigarLunaris17.02.2012 06:09
NaNaNa zu §6 sei gesagt :

Rechtsgrundlage ist der Rechtsraum der Cyaman Islands. Mit dem Hauptling darf jederzeit Kontakt aufgenommen werden. Das zustandekommen des Vertrages durch Kauf oder Online buchung, kann jederzeit durch Trommeln wiederrufen werden.

Einsprüche mit Keule und Speer sind erlaubt.

Ein Rechtbeistand ist erlaubt jedoch müssen Sie ebenso akzeptieren das der Häuptling ihnen das ganze Dorf auf den Hals hetzt. Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren bekommen Sie gleich UBISOFT auf die Stirn tättowiert durch den Stammesshamanen.
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Iago16.02.2012 23:08
Ich denke mal das Olnigg einen neuen Berufskreis erschlossen hat, anstatt Artikel ist er jetzt hauptberuflicher Eula schreiber und sendet Gamona einmal die Woche, die ersten frühfassungen zur allgemeinen Belustigung.

So macht man heute geld! Gekauft wirds ja eh^^
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VoodjinVoodjin16.02.2012 18:35
Liest sich fast wie die EA EULA, Olnigg hat abgeschrieben! xD

auch Gast schrieb:
"Ubihard - if it's too hard, you be soft"

Ganz groß^^
Zuletzt editiert am 16.02.2012 18:41
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XeonXeon16.02.2012 16:38
Herrlich :D mal wieder weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll >_>
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auch Gastauch Gast16.02.2012 15:39
Personen, die Ubisoft-Produkte verwenden, ohne hierfür jemals eine Gegenleistung in Form von (...)
Personen, die Ubisoft-Produkte verwenden, ohne hierfür jemals eine Gegenleistung in Form von (...) Prostitution geleistet zu haben, machen sich des Eigentumsdiebstahls schuldig.


Demnächst der neue Service für Erwachseneninhalte von Ubisoft: "Ubihard - if it's too hard, you be soft"

@topic

7. Öffentliche Wiedergabe

Ihnen ist es ausdrücklich nicht erlaubt, Inhalte von Ubisoft- oder Ubihardprodukten, gleich ob kommerziell oder nicht kommerziell, wiederzugeben. Ihnen ist es auch nicht erlaubt Ihre Meinung wiederzugeben.

7.1 Salvatorische Wiedergabeklausel

Sollten Sie in einem Staat leben, in dem die Meinungsäußerung per Verfassung nicht vertraglich verboten werden kann, so wenden Sie sich bitte an den nächsten Propagandaoffizier, Dorfvorsteher, Arbeitslagerleiter oder dem nächst besten Menschen mit ausreichendem Aggressionspotenzial.

7.2 Weiterführende Salvatorische Wiedergabeklausel

Sollten Sie in einem der bedauernswerten Staaten leben, die noch so rückständig sind, keinen Propagandaoffizier, Dorfvorsteher, Arbeitslagerleiter oder vergleichbares bieten können, so ist Ubisoft dazu ermächtigt ihre Aussagen in beiderseitigem Wohlwollen zu ergänzen. Hierzu ist es Ubisoft ausdrücklich gestattet für den Nutzer alle notwendigen Accounts für die gängigen Medien zu erstellen. Ubisoft räumt dem Nutzer begrenztes Nutzungsrecht, jedoch kein Besitzrecht an diesen Accounts ein.

Eine aktive Weitergabe der Zugangsdaten bestehender Nutzungskonten seitens des Nutzers ist nicht von Nöten. Sämtliche notwendigen, hinreichenden oder bereichernden Daten werden gemäß 2.1 ordentlich von Ubisoft, Ubihard oder lizensierten Ubisoft- bzw. Ubihardpartnern erfasst.

Toraiol schrieb:
Ein Kanu ist aber eher Privatbereich des Häuptlings und kein Ort national geltenden Rechts...hier
Ein Kanu ist aber eher Privatbereich des Häuptlings und kein Ort national geltenden Rechts...hier dürften dann wieder Sonderkonditionen gelten.

So long

Toraiol


Falsch. Sobald sich der Häuptling einer der Kaimaninseln in ein Kanu setzt, wird dieses Kanu automatisch zum "Marine One" und nach internationalem Recht als Diplomatenfahrzeug und wird somit als Raum kaimanischer Gerichtsbarkeit betrachtet. Ebenso wie bspweise Autos mit Diplomatenkennzeichen als rechtliches Territorium des jeweiligen Staates zählen. Was glaubst du wie viele Strafzettel so manches Diplomatenfahrzeug in Deutschland schon bekommen hätte, wäre es nicht rechtlicher Raum unserer Gäste.

/edit

Danke, Olnigg. Heute wieder ein neues Wort gelernt. "Salvatorische Klausel"
Zuletzt editiert am 16.02.2012 15:42
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mithamitha16.02.2012 15:36
Sir-Peter schrieb:
"d) Putzkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich oder vorsätzlich Kabel aus irgendwelchen
"d) Putzkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich oder vorsätzlich Kabel aus irgendwelchen Dosen ziehen."
das kenn ich noch aus den foren von UO und T4C(The 4th Coming) ;) klasse wie immer Olnigg


Den Witz gibt es solange, wie es Serverausfälle gibt (wahrscheinlich schon bei den MUDs damals).

Aber super Kolumne mal wieder, wenn auch leider nur beschränkt Fantasie nötig war :(
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NikomeNikome16.02.2012 15:14
Kann nur noch eine Frage der Zeit sein, bis EA bei Olnigg anruft und ihn bittet ihre AGB's auch zu übersetzen. Ihre Anwälte und Anglizysten (beabsichtigt) haben mit dem Gebrauchtmarkt-Passus nämlich noch einige Probleme...
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woldeuswoldeus16.02.2012 14:10
sehr schön xD
ein germanist hat da wohl nicht gereicht, um das so verständlich zu übersetzen^^
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Sir-PeterSir-Peter16.02.2012 13:53
"d) Putzkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich oder vorsätzlich Kabel aus irgendwelchen Dosen ziehen."
das kenn ich noch aus den foren von UO und T4C(The 4th Coming) ;) klasse wie immer Olnigg
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kabumbakabumba16.02.2012 13:40
Traurig, aber wahr...
;-))
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Q16.02.2012 12:53
Blacksheep schrieb:
Ich seh hier nur reale Tatsachen ;)

Genau das ist es ja.
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wormywormy16.02.2012 12:53
Da steht die ungeschönte Wahrheit - wie lange wird sich der Autor den Nachstellungen der gemieteten Fachkräfte für finale Entsorgung entziehen können? *gg*
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ToraiolToraiol16.02.2012 12:49
Ein Kanu ist aber eher Privatbereich des Häuptlings und kein Ort national geltenden Rechts...hier dürften dann wieder Sonderkonditionen gelten.

So long

Toraiol
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Blacksheep16.02.2012 12:39
Ich seh hier nur reale Tatsachen ;)
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theorigintheorigin16.02.2012 12:37
Herrlich :D
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GarryGarry16.02.2012 12:36
lies vielleicht noch 2-3 mal drüber, dann dürftest auch du sie erkennen :)
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02
Blacksheep16.02.2012 12:30
Wo ist da jetzt die Satire??
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