Olniggs Glosse – Kolumne

Ausgabe 71: Der Hofspruch

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20. Mai 2010 11:55 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat mal wieder zugeschlagen. Als Quelle des Unerwarteten schlug er sich auf die Seite des Verbrauchers und sprach, vereinfacht formuliert, unschuldigen WLAN-Betreibern eine Haftungsgrenze von 100 Euro zu. Doch ist das wirklich so gerecht? Werden sich die armen Abmahnanwälte für die Ausübung ihrer Beinahegeldbeschaffungskriminalität anderweitig orientieren müssen? Und kann sich der gemeingefährliche Schwarzkopiecrackhacker fortan mit einem einzigen Scheinchen aus der Affäre ziehen, wenn er nur seine Macros gut genug beherrscht und zum Tatzeitpunkt das Alibi einer Kneipenweltreise nachweist?

Der Hofspruch

Das eigentlich Beunruhigende an dem Richterspruch stellt seine Entstehungsgeschichte dar. Zuerst entschied ein Landgericht, dass ein ahnungsloses WLAN-Missbrauchsopfer trotzdem für alle Schäden einzustehen hat. Eine Instanz weiter urteilte das Oberlandesgericht genau das Gegenteil und wollte überhaupt keine Verantwortung mehr für offene Internettore erkennen. Den Höhepunkt dieser Irrfahrt unterschiedlichster Rechtsprechung fand der Bundesgerichtshof in seiner salomonischen Interpretation der Dinge. Der WLANer störe mit seiner binären Offenherzigkeit zwar, aber er täte nichts wirklich Böses.

Dieses unser Rechtsystem soll zu den besten der Welt gehören? Hätte der Beklagte nicht den Mut und vor allem die finanziellen Mittel zur Prozessweiterführung gehabt, dann wäre von der auf neue Einnahmequellensuche befindlichen Musikindustrie längst die Drainage an des Opfers Geldbeutel gelegt worden. Wenn es jedes Mal des gesamten Instanzenweges bedarf, um ein halbwegs realistisches Urteil zu bekommen, dann möchte man gar nicht erst wissen, was die Erstinstanzrichter in den letzten Jahrzehnten noch so alles an willkürlichen Schuldsprüchen ausgependelt haben. Den qualitativen Unterschied zwischen einem deutschen und einem syrischen Richter vermag sich hier höchstens demjenigen zu erschließen, der ein mehrjähriges Jurastudium mit anschließendem Robenüberwurf hinter sich gebracht hat.

Nachdem uns also die deutsche Richtergemeinschaft auf indirekte Weise bewiesen hat, dass die sprichwörtliche Trennung von Recht und Gerechtigkeit der Wahrheit und dem Würfelprinzip entsprechen, werfe man einen Blick auf das Strafmaß. Wobei Strafmaß das falsche Wort ist. Sind die zu zahlenden 100 Euro eher die Belohnung für selbsternannte Hilfssheriffs denn als erzieherische Maßnahme für den unfreiwilligen Störer zu verstehen. Aber 100 Euro, die weg sind, sind weg. Egal welches Etikett man dem Schwindel aufklebt.

Wird innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h zu schnell gefahren, dann zieht dies 100 Euro Strafe nach sich. Wird ein WLAN unbeaufsichtigt gelassen und irgendein Fremder lädt sich ein Musikstück herunter, sind ebenfalls 100 Euro fällig. In konkrete Tatsachen übersetzt bedeutet dies zum Beispiel Folgendes: Brettert man mit einem tonnenschweren Fahrzeug vorsätzlich in einer Tempo-30-Zone mit doppelt zulässiger Geschwindigkeit an einem Kindergarten vorbei, dann entspricht dies im Grad der Leichtfertigkeit dem unbeabsichtigten Tolerieren eines Downloads von Heinos Grufthit „Schwarzbraun ist die Haselnuss“. Obelix würde jetzt sagen: „Die spinnen, die Richter!“

Kommentare 18
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MarcellaEllis15.09.2010 07:31
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Was ist ein Störer?24.06.2010 17:53
de.wikipedia.org/.../St%C3%B6rer

Ist schon klar definiert ... Juristensülz halt
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XianthosXianthos21.05.2010 13:17
XxNe0xX schrieb:
Alles in allem ist der Artikel ganz treffend. Allerdings hinkt der Vergleich mit den
Alles in allem ist der Artikel ganz treffend. Allerdings hinkt der Vergleich mit den Verkehrsvergehen etwas.

1. Das Potentiell zermatschte Kind


Wo ist der schaden, der durch das downloaden ensteht? Es gäbe Schäden, wenn man einen 100% Beweis hätte, dass der Täter ohne den Download die Software oder was auch immer KAUFEN würde! Den gibt es nicht. Es ist nur ein theoretischer Schaden und komischerwise wird es angenommen, dass derjenige der die Software gesaugt hat es auch 100% gekauft hätte, was weit weg von Realität ist.
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Jharlax21.05.2010 12:48
gute glosse..

danke
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VigarLunarisVigarLunaris21.05.2010 12:41
Gelungen wenn auch wie immer - Blind ist Sie - aber sehen will sie und kann nicht und was entscheidet sie? Sie entscheidet immer zugunsten dessen der mehr Münzen in die Waage legt, denn Wahrheit und Wissen schon lange nicht mehr gefragt.
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AlegisAlegis20.05.2010 22:19
Sehr schöne Glosse und kommt auch noch zum besten zeitpunkt.

Erst gestern habe ich mir den Film "Gesetz der Rache" angesehen und sowohl dieser Film als auch deine Glosse zeigen wunderbar wie wenig gerecht unser aller "Rechtssysteme" doch sind.
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R0bs0N20.05.2010 18:28
XxNe0xX schrieb:
[Du vergleichst hier also einen potentiellen Effekt mit einem tatsächlich eingetretenen, da der
[Du vergleichst hier also einen potentiellen Effekt mit einem tatsächlich eingetretenen, da der WLAN Besitzer nur bestraft wird falls der Raubmordkopierer auch tatsächlich geladen hat]


Darauf habe ich mich bezogen, da meine Eltern mehr oder minder dafür bestraft werden obwohl niemand irgendwas geladen hat. Das Problem bei der Sache ist, du bist im Endeffekt auf Gutdünken des Richters angewiesen, da es kein normiertes Verfahren zur Sicherstellung der IP Adressen von Schwarzkopieren gibt. Im schlimmsten Fall zahlen meine Eltern für etwas was sie nicht getan haben.
Deine Grundeinstellung ist mir natürlich bewusst, wollte nur diesen Punkt ansprechen. Danke aber fürs Glückwünschen, weil das brauchen meine Ellis jetzt. Meine Mutter ist so schon völlig hibbelig von dem ganzen Mist...
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Gast20.05.2010 16:47
Welchen potenziellen Mörder holt man denn mit nem Fahrverbot von der Straße? Wer mit über 60 durch ne 30er Zone rauscht fährt auch ohne Führerschein. Und die Punkte jucken auch nieman wirklich. Fürs Handy am Ohr bei der fahrt gibts auch nen Punkt... und überlegt mal selbst wieviele davon ihr trotzdem täglich seht.
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AlarnaAlarna20.05.2010 16:32
Besonders lustig ist ja auch, dass diese WLAN-Nutzer als "Störer" bezeichnet werden. Wen oder was stören die eigentlich?
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PolarosPolaros20.05.2010 16:07
Was ist gerecht?
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XxNe0xXXxNe0xX20.05.2010 14:31
R0bs0N schrieb:
@ Ne0

Erzähl das meinen Eltern die ein Lied via EDonkey heruntergeladen haben sollen. WLAN ist
@ Ne0

Erzähl das meinen Eltern die ein Lied via EDonkey heruntergeladen haben sollen. WLAN ist gesichert, ja ich bin Fachinformatiker, ich weiss


Inwiefern bezieht sich das denn auf meinen Post? ^^
Ich mein in dem Artikel von Olnigg gehts ja auch nur um die Bestrafung von ungesicherten WLAN Netzen. Ich dachte eigentlich immer, dass man sofern man nachweisen kann, dass man es selbst nicht war auch aus dem Schneider ist. Wenn einer deine Waffe aus dem Tresor klaut und damit Leute verletzt wird man ja auch nur bestraft falls der nicht abgeschlossen war.

Den rechtsstreit hat man dann natürlich im Zweifelsfall trotzdem an der Backe, aber wie gesagt ich hab mich hier doch in keiner Weise positiv über die Abwahnwellen geäußert ;-).

Viel Glück allerdings deinen Eltern im bevorstehenden Anwaltskrieg.
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R0bs0N20.05.2010 14:07
@ Ne0

Erzähl das meinen Eltern die ein Lied via EDonkey heruntergeladen haben sollen. WLAN ist gesichert, ja ich bin Fachinformatiker, ich weiss wie man das macht und nein ein EDonkey Client ist nicht auf dem Rechner. Wie kam also die Abmahnung zu meinen Eltern....hmmm. Ein viel größeres Problem, was leider sehr selten nur erwähnt wird ist die unheimlich scheinheilige Beweisführung der Abmahnanwaltskanzleien. Es gibt kein genormtes, zuverlässiges Mittel zur fehlefreien Ermittlung der IP Adressen und solange sich daran nichts ändert ist es schon fast völlig egal wie gut ihr euer WLAN sichert. Wenn die Abmahnung auf dem Tisch liegt habt ihr die Scheisse an der Backe!
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XxNe0xXXxNe0xX20.05.2010 13:31
Alles in allem ist der Artikel ganz treffend. Allerdings hinkt der Vergleich mit den Verkehrsvergehen etwas.

1. Das Potentiell zermatschte Kind ist eben zum einen nur "potentiell" zermatscht. Für den Fall, dass dieses in der Realität tatsächlich zu Schaden kommt, dürfte der Fahrer wohl eher mit einer Anklage für fahrlässige Tötung als mit einem Bußgeldbescheid rechnen. [Du vergleichst hier also einen potentiellen Effekt mit einem tatsächlich eingetretenen, da der WLAN Besitzer nur bestraft wird falls der Raubmordkopierer auch tatsächlich geladen hat]

2. Besteht die Abschreckung für diese Verstöße viel mehr in den Punkten oder gleich dem direkten Führscheinentzug, den du (wohl bewusst zur Dramatisierung) gar nicht erst erwähnst.

Ich behaupte nicht, dass nicht höhere Strafen gerade in Umgebung von Kindergärten oder Schulen angebracht wären, aber wenn dann halte ich die Fahrverbote eindeutig für effektiver, vor Allem, weil diese dann die Gefahr tatsächlich von der Straße holen (was das Geld nicht tut).

Auf mich wirkt es irgendwie als wollteste du das richtige darstellen ohne, dass dir dafür (evtl. aus Zeitmangel?) ein passender Vergleich eingefallen ist. Ansonsten hast du mit dem Artikel natürlich Recht.
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Korrektur: Kleiner OT-Kommentar20.05.2010 12:39
"Ahnund" sollte natürlich "Ahndung" heißen. Von anderen Tippfehlern ganz zu schweigen, das mag man mir bei einem für mich so emotionalen Thema verzeihen.
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Kleiner Offtopic-Kommentar20.05.2010 12:38
Olnigg schrieb:
Wird innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h zu schnell gefahren, dann zieht dies 100 Euro Strafe nach sich.
Ich bin ohnehin für eine drastische Verschärfung der Ahnund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und für verstärkte Polizeipräsenz auf den Straßen.

Nicht aber in Form von mehr Blitzerteams, sondern in Form umfassenderer Beobachter, die auch auf sowas wie ein "reasonable mind" bei den Autofahrern achten. Mein Weg zur Arbeit beträgt recht exakt 42 Kilometer, d.h. ich lege jeden Arbeitstag 84 Kilometer umgeben von Deutschlands wundervollen Autofahrern zurück. Und es vergeht kein Tag, andem ich nicht mind. einen davon an der nächsten roten Ampel aus seinem Auto schleifen und bewusstwlos prügeln will.

Da sind Raser noch fast die harmlosesten, wir haben m.E. in Deutschland eh mehr ein Drängler- und In-de-Sicherheitsabstand-Reinschnibbler-Problem als ein Raser-Problem.

Gerade jetzt im (zögerlich) aufkommenden Sommer meine absoluten Lieblinge: Penner, die trotz Gegenverkehr zum fröhlichen Kurvenschneiden ihre Spur verlassen. Wird eigentlich nur getoppt von dem Idioten vor ein paar Wochen, der auf eine kilometerweit sichtbare, hinter einem Trekker herfahrende Autokolonne auf seiner Spur so schnell aufgeschlossen hat, dass er offenbar erst 20 Meter davor geschnallt hat, dass es auf der Straße grad nicht mit Tempo 100 weitergeht. Was ihn zu einem beherzten ruckartigen Ausscheren auf die Gegenfahrbahn - zu dem Zeitpunkt grad meine Spur - inspiriert hat. Der einzige Grund, warum ich nicht frontal in das Arschloch gerauscht bin war, daß die Straße breit genug war, um ganz am Rand eine Handbreit von der Leitplanke entfernt vorbeizukommen. Denn trotz Vollbremsung (an der Stelle hab ich der Autoindustrie für ABS gedankt) hätte der Typ mich bei seiner Geschwindkeit noch locker erwischt.

Der langen Rede kurzer Sinn, Olnigg hat hier Recht: Das Strafmaß in Deutschland ist auch dahingehend verquer, daß die Gefährdung des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit anderer im Straßenverkehr lächerlicher geandet wird als ein ungehorsames Kind, was von den Eltern einen Monat Taschengeldentzug aufgebrummt bekommt.
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ZamzamahZamzamah20.05.2010 12:32
Gute Glosse!

Wirkt ein wenig, wie ein Mix aus den Themen der letzten Wochen hier ;)
Habe mal nachgeforscht, warum Misshandlung so niedrige Strafen hat:
Weil es "nur" seelischer Schmerz ist bzw. gegen die "guten Sitten" verstößt. Der Schaden ist quasi nicht messbar.
(Das gilt erstmal nur für Österreich, wies in Deutschland is, weiß ich nicht)

Eigentlich dumm, muss man denn sowas mathematisch genau in Zahlen umwandeln lassen?
Eine Mindeststrafe von 2 Jahren wäre ein guter Anfang, aber dies nur bei kleineren Vergehen.
Ich mein: Jeder kann es sich vorher aussuchen, ob es ihm das Risiko wert ist. Und sowas passiert auch nicht als Unfall. ...
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R0bs0N20.05.2010 12:23
Danke!!!!

Absolut auf den Punkt!!!

Wen es interessiert:
www.no-copy.org
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AlarnaAlarna20.05.2010 12:14
Sehr schön OLnigg!
Es ließe sich noch hinzufügen, dass das Strafmaß für Raubkopien (bis zu 4 Jahre), mit dem eines Kinderschänders zu vergleichen ist (bis zu 4 Jahre).

Ist doch immer wieder schön zu sehen, wie gerecht unsere Gerechtigkeit ist *rolleyes*
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