Killerspiele – Special

Frontal 21 nimmt Stellung zu YouTube-Video - leider in typischer Manier. Ein Kommentar.

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von Thomas Bayer, 12. Dezember 2007 20:16 Uhr

Ein YouTube-Video zu einem drei Jahre alten Beitrag des ZDF? Eine Stellungnahme des Redaktionsleiters zu diesem Video? Und massenhaft Spieler und Journalisten, die angesichts der Stellungnahme nur den Kopf schütteln? Richtig – wir sind wieder mal beim Thema „Killerspiele“.

Wir haben uns die Stellungnahme des Redaktionsleiters Claus Richter angeschaut und wissen nun, dass die Steigerung von „nicht kritikfähig“ eigentlich nur „Frontal 21“ heissen kann…

Der Übersichtlichkeit halber zitieren wir die Stellungnahme von Herrn Richter in voller Länge und erlauben uns zwischendurch den einen oder anderen Kommentar.

Liebe User, hier unsere Stellungnahme zur Kritik von Matthias Dittmayer auf youtube. Natürlich können und wollen wir nur auf die Vorwürfe eingehen, die Frontal21 betreffen. Wie Sie wissen, haben wir uns schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt und dabei auch immer wieder die Reaktion von Betroffenen und von Computer-Spielern berücksichtigt.

Bei der Kritik von Herrn Dittmayer hätten wir uns gewünscht, vor der Veröffentlichung des Videos informiert zu werden, um rechtzeitig Stellung nehmen zu können. So wären Ungenauigkeiten und Missverständnisse nicht aufgekommen.

Was man selbst nicht tut, wirft man also nun Herrn Dittmayer vor. Schließlich hat auch Frontal 21 in der Vergangenheit nicht unbedingt dadurch geglänzt, dass Betroffene wie beispielsweise die USK die Möglichkeit einer Stellungnahme bekommen hätten – ganz zu schweigen davon, dass dies im Vorfeld möglich gewesen wäre.

Dass sich Frontal 21 schon „mehrfach mit dem Thema“ beschäftigt hat, dürfte allgemein bekannt sein. Die Stellen der Berichterstattung wo „Reaktionen von Betroffenen und Spielern“ berücksichtigt wurden, sind dabei allerdings offenbar an uns vorbeigegangen.

Kommentare 35
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Ein Gast31.03.2008 17:43
Sehr gutes YouTube Video und im Gegensatz zu den TV Beiträgen doch um einiges korrekter.
Da frage ich mich weidermal, warum die "Öffentlich-Rechtlichen" sich anmaßen Gebühren von allen Bürgern ein zu fordern.
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JIM16.12.2007 14:56
Thema Killerspiel
Mir ist bewusst das kein Spieler ein Killer ist uns sich auch nicht so fühlt wenn Er spielt....was mich seit einiger Zeit aber doch beunruhigt ist die zur Zeit immer realistischer werdenden Gewalt und Tötungsdarstellung in Spielen...Wer will so etwas wirklich?Es ist doch nicht toll jemanden eine Rohrzange über den Schädel zu hauhen...was ist da toll dran....beim spielen fühlt man sich doch in die Rolle rein die man spielt-dann gehört doch das Gefühl des schlagens auf einen Schädel mit dazu...oder....ja ich höre die Kritiker ( es ist nur ein Spiel)...wer möchte kann ja mal darüber Nachdenken...viel Spaß beim zocken:-)
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NightPigNightPig16.12.2007 01:58
Da ich ja laut Frontal das Zielen im Spiel CS schon seit 1999 gelernt habe bin ich mal zu meinem Arbeitskolegen in den Schützenverein gegangen und habe da, da ich ja ein Super schütze sein muss mal auf die Zielscheibe (25m)geschossen mit einer Walter P99 und genau 100Schuss 9mm Patronen. Von den 100 Schuss habe ich genau 12 mal die scheibe getroffen und die 12 waren wohl mehr zufall. Ausserdem hat mein Kollege der seit 30Jahren im Schützenverein ist gesagt das man aus ca 2-10m fast nicht daneben zielen kann somit muss niemand der Amok läuft überhaupt Zielen lernen. Und Lernen wird man das NUR mit der echten Waffe können NICHT MIT SPIELEN. Das schlimmste an dieser Scheiss berichterstattung ist ja das ich dafür noch Geld Zahlen muss!!
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moinmoin15.12.2007 21:04
Frontal 21 kommt aufm ZDF, also würde der Beschwerdebrief dem Herren wohl ziemlich am A**** vorbei gehen^^.
Also ich gugg ja manchmal gerne Frontal 21 (aua, jetz hab ich mir Feinde gemacht ;) ), auch wenn nich jeder Bericht so von stichhaltigen Argumenten strotzt^^...
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Lord HelmchenLord Helmchen15.12.2007 19:59
wäre eine super idee ^^ ...
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sel.sinnfreisel.sinnfrei15.12.2007 16:38
Finde ich gut, wie ihr immer wieder Frontal 21 argumentativ widerlegt. Ich versteh einfach nicht wie man so schlechte und subjektive Berichterstattung beim ARD zu lassen kann. Vielleicht sollte mal ein Brief an den ARD Intendanten geschrieben werden, um ihn auf die schlechte und schon peinliche Qualität eine seiner Sendungen hinzuweisen! Wäre doch mal ne Idee...
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Inquisitor14.12.2007 19:31
Nahezu alle jugendlichen Täter haben das Schießen mit der Waffe vorher im Schützenverein gelernt und besaßen ein oder mehrere reale (!) Waffen.

Das zielen mit einer Waffe ist ein schwieriger Vorgang, welcher nur mit einer realen Waffe und umfangreichem, praktischem Training erlernt werden kann.

Aber klar, die Computerspiele waren Schuld! Dann ist wohl jeder CS Spieler Waffenprofi und kann sich den Wehrdienst sparen und sofort als Berufssoldat anfangen!

Heuchlerisches Politiker-Pack! Betreiben eine Hetze, wie es Göbbels nicht besser gekonnt hätte.
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daCo14.12.2007 13:15
genau, die Feinheiten sind entscheidend: nicht jugendgefährdend ist, nach dem JuSchG JEDE Kennzeichnung, nicht nur die Freigabe ab 12 Jahren und darunter! Warum setzt Du "nicht jugendgefährdend" nur mit ab 12 und darunter gleich?
die Jugendgefährdung ist nunmal ein juristisch definiertes Merkmal(§14 IV,§15 II,III JuSchG) frontal21 hat dieses korrekt benutzt im Gegensatz zu eurem Artikel.
Dass durch die Kopplung mit gewissen Bildern eine Meinung transportiert wurde bzw eine Fehlinterpretation möglich ist (oder vielleicht sogar gewollt ist, steht auf einem anderen Blatt)

Ich finde ich es übrigens sehr gut, das Du/ihr euch auf Kritik einlasst, das ist leider nicht selbstverständlich im Netz.
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Storre14.12.2007 12:48
Soso - mit einem Shooter lernt man also das Zielen. Das letzte Mal, als ich einen solchen Bullsh** gelesen habe, meinte ein Vertreter der USA es gäbe keinen vom Menschen verursachten Klimawandel.

Muss man das eigentlich noch erklären, welch ein Unterschied es ist, eine Maus zweidimensional auf einer Platte zu verschieben um ein Fadenkreuz halbwegs aufs Ziel zu kriegen - oder real mit dem kompletten Körpereinsatz dreidimensional.

Zum Zielen gehört schon ein bisschen mehr dazu als eine halbwegs vernünftige Physikengine.

Es bereitet nicht auf das Gewicht der Waffe vor, nicht auf den Rückstoß, nicht auf die grundlegende Handhabung. Selbst moderne Raumschießanlagen mit Laserwaffen sind nicht gerne gesehen, da hier bestimmte Dinge wegfallen, die einem das Schießen zwar in Trainingsbereichen erleichtert, aber nicht den Umgang mit einer echten Waffe zu 100% korrekt simuliert.
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TBaTBa13.12.2007 23:51
Ich wiederhole mich da gerne - die Kennzeichnungen der USK sind mir/uns bekannt. "Keine Jugendfreigabe" entspricht "Ab 18" und bedeutet, dass das Spiel nicht mehr indiziert werden kann. Nur wenn die USK "Keine Kennzeichnung" vergibt, droht eine Indizierung.

@daco
Für mich ist es ein Unterschied, ob die USK ein Spiel nicht als jugendgefährdend einstuft oder die Kennzeichnung "nicht jugendgefährdend" (adäquat zu jeder Freigabe ab USK 12 und darunter, da dann auch keine Beeinträchtigung gegeben ist) vergibt. Der Wortlaut des Beitrages und die gezeigten Jugendlichen suggerieren nun aber ganz deutlich, dass die USK auch keine Gefährdung sieht - und das stimmt nicht. Das kann man von mir aus als Haarspalterei bezeichnen - aber gerade bei solchen Themen kommt es auf die Feinheiten (leider) an.
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daCo13.12.2007 21:33
Ergänzung zum Verständnis: auch "keine Jugendfreigabe" ist eine Kennzeichnung, die nur erteilt werden darf, wenn das Spiel nicht jugendgefährdend ist!
nachzulesen auf usk homepage unter: "Die Alterskennzeichen"
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daCo13.12.2007 21:22
Ergänzung:
Zum Verständnis: nicht Kennzeichnen bedeutet, dass die USK dem Spiel JEGLICHE
Kennzeichnung, auch die "keine Jugendfreigabe" versagt. Zu den Kriterien (von der usk homepage):
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG:
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
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daCo13.12.2007 21:13
@TBa
Ihr sagt:
es sei gelogen/schlecht recherchiert, dass die USK Doom3 als nicht jugendgefährdend einstuft.
Ich widerlege dies:
Die USK hat Doom3 als nicht jugendgefährdend eingestuft, denn ansonsten hätte sie Doom3 NICHT kennzeichen dürfen!
Die USK sieht Doom3 als jugendbeeinträchtigend, deswegen ist das Spiel mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet worden.
also wo hat frontal 21 hier gelogen/schlecht recherchiert?
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TBaTBa13.12.2007 18:55
@daco

Zum ersten Kommentar: Ich kenne den Unterschied zwischen Kennzeichnung, Einstufung, gefährden und beeinträchtigen. Ich sehe aber nicht, welchen Teil unseres Artikels du mit deinem Text wiederlegst.

Zum zweiten: Die Definition "im wesentlichen inhaltsgleich" ist ein Gummiband-Kriterium. Sofern die USK nach einer Prüfung zu dem Schluss kommt, dass es nicht erfüllt ist (und dieser Schluss kann nur nach einer EINZELFALL-Entscheidung gezogen werden), kann man ihr auch keine Rechtsverletzung vorwerfen. Und auch wenn kein Zweifel daran besteht, dass Doom 3 absolut nur in die Hände Erwachsener gehört - dass die Story-Elemente deutlich stärker ausgeprägt sind als in Teil 1 und 2 ist unbestreitbar - und wie ich denke der Grund, warum man hier seitens der USK keine "wesentliche Inhaltsgleichheit" erkannt hat.
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daCo13.12.2007 17:45
@TBa
2. -> Zum § 14 JuschG und der Indizierung: Hier geht es aber nicht um eine "Generalindizierung" aller Nachfolger, sondern um eine Prüfung, ob ein Nachfolger im Wesentlichen inhaltsgleich ist. Diese Prüfung schreibt das Gesetz nunmal vor und vergleicht man die Doom-Teile kann man wohl kaum davon sprechen, das sich groß was zum "Guten" geändert hätte. So gesehen hätte die USK tatsächlich keine Kennzeichnung vergeben DÜRFEN.
Will man aus dieser zwickmühle raus, so müsste man entweder das Gesetz ändern oder aber die Vorgänger neu prüfen und vom Index streichen. Ansonsten hat die USK hier eine Rechtsverletzung begangen.
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daCo13.12.2007 17:43
@TBa:
1. hier: "[...]Domm 3 sei als „nicht jugendgefährdend“ eingestuft. Das ist schlicht gelogen oder schlecht recherchiert, jedenfalls ist es unwahr. Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“ bekommen solche Spiele, die als „jugendbeeinträchtigend“ eingestuft werden."
-> Wenn die USK das Spiel als "jugendgefährdend" eingestuft hätte, wäre ihm eine Kennzeichnung verwehrt geblieben. Im Umkehrschluss ist ein Spiel, welches man kennzeichnet (auch mit "keine Jugendfreigabe"), also nicht jugendgefährdend, da man es sonst nicht hätte Kennzeichnen dürfen! (gefährden ist mehr als beeinträchtigen und einstufen ist nicht gleich kennzeichnen)
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BeronasBeronas13.12.2007 16:00
Ich frage mich echt wieso noch nie eine Gegendarstellung dieser offensichtlich haltlosen Behauptungen im Fernsehen zu sehen war...
Wieso kann nicht mal ein Sender das ganze in Angriff nehmen und mit Fakten glänzen, anstatt mit halbwissen?
Das ganze wird langsam lächerlich irgendwo. Alte Männer und Frauen, die in den seltenstens Fällen einmal Spiele dieser Art gespielt haben diskutieren darüber, obwohl ihnen das Wissen fehlt, mit der drohende Folge das andere alte Männer und Frauen daraufhin ein Gesetz erlassen könnten, wiederum ohne wirklich Ahnung von der Materie zu haben.
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OriaxOriax13.12.2007 15:58
hey, wo ist mein anderer Beitrag hin??
ok ich fasse noch mal schnell zusamen
alterbeschränkung = gut

realitätsverlust = nie vernommen

journalistischer anspruch seitens frontal 21 = nicht vorhanden

leseschwachen Bildfans = freude -> frontal21 beweist gleiches niveau und man muss noch nicht mal lesen können!

in der kürze liegt wohl die würze, hehe
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OriaxOriax13.12.2007 15:54
Zusätzlich möchte ich mich quakegott anschließen und dafür werben, dass gamona in Zusammenarbeit mit Sponsor Pro7 einen ähnlichen, wenn auch professioneller gestalteten, Beitrag wie den Dittmayers veröffentlicht. Unter dem Namen "Galileo recherchiert" oder als Beitrag in "Wunderbare Welt" ist dies sicherlich möglich. ;-)
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TBaTBa13.12.2007 13:17
"[...] ist es ein gewaltiger Unterschied, ob etwas die Jugend nur "beeinträchtigt" oder "gefährdet", die Begriffe sind nicht deckungsgleich, in diesem Zusammenhang ist eine Jugendgefährdung intensiver als eine Beeinträchtigung."

Stimmt - aber wo behaupten wir das Gegenteil? Frontal 21 spricht von "nicht jugendgefährdend", und das ist NICHT deckungsgleich mit "jugendbeeinträchtigend".

Unsere Aussagen zur Einzelfallentscheidung laufen auch nicht dem zitierten § 14 Abs. 4 zuwider - gegen was wir uns verwehren, ist eine "Generalindizierung" aller Nachfolger von indizierten Spielen.
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daCo13.12.2007 12:29
Ich halte die frontal21-Stellungnahme auch für verfehlt, allerdings kann ich auch keinen Lob für die gamona-Kritik aussprechen: Für die Prüfung und Kennzeichnung von Spielen gibt es einen rechtlichen Rahmen und in diesem ist es ein gewaltiger Unterschied, ob etwas die Jugend nur "beeinträchtigt" oder "gefährdet", die Begriffe sind nicht deckungsgleich, in diesem Zusammenhang ist eine Jugendgefährdung intensiver als eine Beeinträchtigung. Weiterhin sind die Ausführungen zur "Einzelfallprüfung" schlicht falsch, was man auch bemerken sollte, wenn man die Stellungnahme von frontal21 berücksichtigt, die eindeutig auf eine gesetzliche Regelung zu diesem Punkt verweist.
Auch die restliche Argumentation ist für mich nicht besonders überzeugend aufgebaut, wie es besser geht hat d-frag .de gezeigt.
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HybridHybrid13.12.2007 11:09
Klasse Beitrag!

Ein Medium zu indizieren, bzw. zu verbieten, nur weil eine Minderheit der Bevölkerung illegal Zugang dazu erhält, grenzt nicht nur gefährlich an Zensur, sondern ist Zensur imho.

Was macht einen Amokläufer wohl zur Gefahr? Eher die Waffe in seiner Hand, als der "Metzelspiel" auf seinem PC.

Ich persönlich bin für ein striktes Waffenverbot bis zum 21. Lebensjahr, das wäre wohl weitaus effektiver durchzusetzen.
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Olli13.12.2007 08:01
Man betrachte mal das Zielpublikum von Frontal 21. Mich wundert es gar nicht, dass auch nach so einer Bloßstellung weiter daran festgehalten wird, Killerspiele seien die Wurzel allen Übels.

Die Berichterstattung dieser Sender wird sich dahingehend nie ändern, da sie eine austerbende Generation als Zielpublikum hat - nämlich die der Intoleranz!

Erst waren es die Miniröcke, dann die Rockmusik und jetzt die bösen Killerspiele. Lange haben wir mit diesem Problem nicht mehr zu kämpfen - aber wenn es soweit ist, meckern wir vermutlich bereits über die Vorlieben unserer Kinder.
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TBaTBa13.12.2007 01:13
Also 12 ist garantiert kein geeignetes Alter, um Doom oder ähnliche Spiele zu zocken - aus diesem Grund haben wir ja eine USK, die solche Spiele mit "Ab 18" klassifiziert.
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413.12.2007 00:17
1. Die würde des NPC´s ist unantastbar.
2. Der NPC hat das Recht auf körperliche unversehrtheit

hmm.. so eine Verfassung für NPC´s müsste dann mal her. Mal gut das die NPC´s für eine eigene Verfassung keine Revolution anzetteln.

Zu dem "Richter" von Frontal21 fällt mir eigentlich nur ein einziger, klar verständlicher und gut bekannter Satz ein:

FINISH HIM

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