Update: Inzwischen sind die beiden ehemals in Griechenland inhaftierten Bohemia-Mitarbeiter zu Hause und wurden bereits von ihren Familien in Empfang genommen. DayZ-Schöpfer Dean Hall schrieb über Twitter: "Sie sind zu Hause! Und lächeln!" Alle zeigen sich erleichtert.
Laut Hall würde es ohne Ivan Buchta, einer der inhaftierten Mitarbeiter, DayZ nicht geben, da er ihn damals aus Neuseeland holte, um an ArmA 3 zu arbeiten. Dort lernte er dann den Umgang mit der Engine und sammelte Erfahrung.
Ursprüngliche Meldung 15.01.2013: Wie unter anderem auf helpivanmartin.org zu lesen ist, sollen die beiden in Griechenland inhaftierten Bohemia-Mitarbeiter auf Kaution freigelassen werden. Ein Mitarbeiter der tschechischen Botschaft in Griechenland will dies von dem Anwalt der beiden Inhaftierten erfahren haben.
Beide Mitarbeiter sollen freigelassen werden bzw. freigelassen worden sein, aber nur auf Kaution.Die Kaution soll eine Höhe von 5.000 Euro betragen. Familienangehörige der beiden sollen das Geld bereits haben und aktuell über den Transfer nach Griechenland mit dem Anwalt sprechen. Zudem berichtet helpivanmartin.org, dass beide laut einem Bericht einer tschechischen Zeitung bereits heute freigelassen wurden oder noch werden.
Damit dürfte ihnen ein großer Stein vom Herzen fallen, da sich die Bohemia-Mitarbeiter bereits seit September in Gefangenschaft befanden. Der Grund: sie hätten angeblich Aufnahmen griechische Militäranlagen angefertigt – und das gezielt.
So oder so, mit der Freilassung ist der Fall noch längst nicht abgeschlossen. Mit der Freilassung könnten beide nun nach Tschechien zurückkehren, wo ihnen möglicherweise der Prozess gemacht werden könnte. Angeblich wurden beide schon seit ihrer Ankunft von griechischen Sicherheitsbehörden beobachtet, zumindest laut einem Bericht eines tschechischen Magazines, das sich auf griechische Medienberichte beruft.






















Natürlich war der Ablauf der ganzen Geschichte nicht schön. Aber die griechischen Behörden haben auch nicht ohne Rechtsgrund gehandelt. Und man kann einem Staat wie Griechenland nicht vorschreiben wie er seine Gesetze zu gestalten hat. Wenn man gegen bekannte Gesetze eines Staates bewusst verstößt, hat man erst mal ein Problem.
Doch da gibts ne Unterscheidung, ein Verbrechen wirds erst, wenn die Mindeststrafe ein Jahr beträgt.
Und sicherlich haben die Griechen da nicht ohne rechtliche Grundlage gehandelt. Ob die beiden da bewusst gegen Gesetze verstoßen haben, sei mal dahin gestellt, aber es handelte sich trotzddem immer noch um Touristen, die aus einem EU-Land kommen. Da sollte eine schnelle Abhandlung bei einem so offensichtlichen Missverständnis doch eigentlich selbstverständlich sein, damit die Beteiligten nicht unnötig lang in irgendwelchen ausländischen Gefängnissen zubringen müssen.
4-5 Monate sind, wenn man bedenkt, dass beide Länder Mitglieder des selben Staatenverbunds sind, einfach inakzeptabel.
Ich sagte ja das die Behörden in Griechenland auch anders damit umgehen könnten, nichtsdestotrotz steht das ganze unter strafe und kann (nicht muss) eben auch eine Haftstrafe nach sich ziehen.
Ich glaube in der deutschen juriserei gibt es keine Unterscheidung zwischen vergehen und Verbrechen. Das "bis zu" sagt nur, dass es auf den Einzelfall ankommt und auf die Schwere der Tat.
Natürlich war der Ablauf der ganzen Geschichte nicht schön. Aber die griechischen Behörden haben auch nicht ohne Rechtsgrund gehandelt. Und man kann einem Staat wie Griechenland nicht vorschreiben wie er seine Gesetze zu gestalten hat. Wenn man gegen bekannte Gesetze eines Staates bewusst verstößt, hat man erst mal ein Problem.
Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen
Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Bis zu 5 Jahre in Deutschland.
Richtig, BIS ZU 5 Jahren. Ist also nur ein Vergehen, kein Verbrechen. Und ich denke, in Deutschland würde man sich in einem ähnlichen Fall die diplomatischen Querelen einer U-Haft ersparen wollen, da hier ja eigentlich nicht mal "wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet" sein würde.
§ 109g StGB
Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Bis zu 5 Jahre in Deutschland.
This
Geldstrafe hätte ausgereicht.....
Nicht weit entfernt von uns ist ein Übungsgelände dort weisen sogar schilder daraufhin.
Daher hätten sich die beiden auch vorher über die Rechtslage informieren können und sich den ärger erspart.
Ja, das ist hier sicherlich den meisten klar. Aber mal ganz ehrlich ... du glaubst doch nicht ernsthaft, dass man hier in Deutschland überhaupt für mehrere Wochen inhaftiert wird wegen sowas? Gerade in dem von madschac genannten Zusammenhang.
Nicht weit entfernt von uns ist ein Übungsgelände dort weisen sogar schilder daraufhin.
Daher hätten sich die beiden auch vorher über die Rechtslage informieren können und sich den ärger erspart.
Hier, man sieht alles, den kompletten Aufbau der Anlage und sogar die Schlachtschiffe:
maps.google.com/maps
Oder hier, ich zähle 3 Helikopter, 9 kleine Kampfflugzeuge und 17 Bomber:
maps.google.com/maps
Die armen Mitarbeiter ey wtf